Wolfsnachwuchs im Leuscheider Rudel
Das Leuscheider Rudel hat Nachwuchs. Das bestätigt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dritte Reproduktionsnachweis in diesem Jahr. Der Nachweis erfolgte im nordrhein-westfälischen Grenzland zu zu Rheinland-Pfalz. Im Leuscheider Wald tappte eine Wolfsfähe mit Gesäuge in eine Foto-Falle. Schon im Jahr 2021 zeigten wir wurde im Kircheiber Wald ein junger Wolf gefilmt. Die genaue Anzahl der Welpen lässt sich aus der aktuellen aufnahme nicht erkennen.
Laut LANUK hat das Monitoringjahr 2026/2027 am 1. Mai begonnen und umfasst den Zeitraum von der Geburt der diesjährigen Welpen bis zur Vollendung ihres ersten Lebensjahres am 30. April 2027. Im Gegensatz zu Haushunden bekommen Wölfe nur einmal jährlich Nachwuchs. Insgesamt handelt es sich beim Leuscheider Rudel um den siebten Reproduktionsnachweis. Im Verlauf der Jahre hat es dort jedoch einen Wechsel der Elterntiere gegeben.
Die Elterntiere im Leuscheider Rudel sind unbekannt
Die aktuellen Elterntiere und ihre Herkunft sind bislang nicht bekannt. Dafür sind weitere genetische Untersuchungen erforderlich. Sicher ist, dass es sich bei der nun nachgewiesenen Fähe nicht um GW1999f handeln kann. Dieses Tier wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums tot aufgefunden. GW1999f war eine Tochter der ersten standorttreuen Fähe im Leuscheider Rudel und hatte das Territorium im Jahr 2022 übernommen.
In den Folgejahren verpaarte sich GW1999f mehrmals mit dem Rüden GW1896m. Dieser Wolf mit Namen Milan, um den aktuell ein Rechtsstreit ausgebrochen ist, wurde im Leuscheider Rudel zuletzt am 30. September 2025 in Windeck nachgewiesen. Danach wanderte der Wolfsrüde in den Oberbergischen Kreis ab. Im Kreis Olpe gab es jüngst eine Abschussgenehmigung für den Wolf, da ihm zahlreiche Risse von Weidetieren zugeschrieben werden.
Rechtsstreit um den abgewanderten Wolfsrüden
Nach Rissen im Frühjahr 2026 erteilte der Kreis Olpe mit Zustimmung des NRW-Umweltministeriums die Ausnahmegenehmigung dafür. Dies war die erste Umsetzung der geänderten Bundesjagdgesetzes-Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Nach einem Eilantrag der Naturschutzinitiative stoppte das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg die Abschussgenehmigung im Juni 2026.
Die Begründung war, dass der Abschuss unverhältnismäßig und rechtswidrig sei, da in den meisten Fällen keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen bestanden hätten. Diese seien ein milderes, nachhaltigeres Mittel, um Nutztiere zu schützen. Dagegen wiederum hat der Kreis Olpe hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt.

Tierschützer kritisieren die Abschussgenehmigung
Tierschützer und Umweltverbände kritisieren den Abschuss scharf und fordern primär den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunde, Zäune oder Stallunterbringung. Sie argumentieren, dass der Wolf lediglich seinem natürlichen Instinkt folge und die Entnahme eines Einzeltieres das Problem nicht grundsätzlich löse. Der Großteil der im Kreis Olpe festgestellten Risse – 40 von 47 Fälle – war möglich, da Herdenschutzmaßnahmen fehlten.
Ein Töten des Wolfs reduziert laut dem Gerich zwar zukünftige Schäden auf Null, jedoch nur die Schäden durch diesen konkreten Wolf. Herdenschutzmaßnahmen dagegen bieten jedoch einen generellen Schutz vor Wölfen. Der Schutz von Nutztieren durch Herdenschutzmaßnahme ist daher laut dem Gericht nicht weniger effektiv, als die Jagdgenehmigung für einen einzelnen Wolf. Insgesamt hat GW1896m in einem Zeitraum von fünf Jahren lediglich sieben Herdenschutzmaßnahmen überwunden.
Begegnungen mit Wölfen sind ungefährlich
Laut LANUK ist nicht klar, ob der Wolfsrüde dauerhaft abgewandert ist oder sich auf einer längeren Exkursion, beispielsweise im Zusammenhang mit der Ranz, befindet. Gefahren für Menschen gibt es keine. Aus den bisherigen bundesweiten Auswertungen geht hervor, dass der weit überwiegende Teil der Begegnungen eines Wolfs mit Menschen in Deutschland kein auffälliges Verhalten darstellt. Läuft etwa ein Wolf in Sichtweite von Ortschaften oder Einzelgehöften oder bei Nacht direkt an Ortschaften vorbei, besteht kein Handlungsbedarf.
Dies gilt auch für Wölfe, die nicht sofort beim Anblick von Menschen und Autos flüchten, sondern zunächst stehen bleiben und beobachten. Jungwölfe können durch ihre Unerfahrenheit und Neugierde bisweilen eine geringere Fluchtdistanz zu Menschen aufweisen als erwachsene Wölfe. Insofern handelt es sich bei diesen Verhaltensweisen nicht um ein problematisches oder gar gefährliches Verhalten.
Wölfe stehen unter Artenschutz
Obwohl der Wolf aufgrund der europarechtlichen Vorgaben den höchstmöglichen artenschutzrechtlichen Schutz genießt, bietet das Artenschutzrecht ausreichende Handlungsmöglichkeiten. So wurden bereits im April 2016 ein auffälliger Wolf in Niedersachsen getötet, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Zudem möchte die NRW-Landesregierung auch die Interessen der Weidetierhaltung berücksichtigen. Denn Wölfe zeigen mit dem Töten von Nutztieren aus Sicht des Menschen ein unerwünschtes Verhalten. Dies ist jedoch kein unnatürliches oder auffälliges Verhalten von Wölfen. Das Töten von Beutetieren ist keine Form der Aggression, sondern dient dem Nahrungserwerb. Dabei unterscheiden Wölfe nicht zwischen wildlebenden Arten und den domestizierten Nutztieren des Menschen.

Wölfe lernen, wenn Herdenschutzmaßnahmen fehlen
Um in einem Wolfsgebiet Schäden an Nutztieren zu vermeiden, sieht das Wolfsmanagement als Handlungsoption eine flächendeckende Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor. Abhilfe schaffen effektive Herdenschutzmaßnahmen, wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde, bei deren Anschaffung das Land NRW die Tierhalter finanziell unterstützt.
Laut LANUK zeigen Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, dass es für die wolfsabweisende Wirkung der Herdenschutzmaßnahmen entscheidend darauf ankommt, dass sie flächendeckend, sorgfältig und korrekt angewandt werden. Denn Wölfe können an nicht oder nicht ausreichend geschützten Weidentieren das Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen erlernen.









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