Agaven unter Brombeerranken in Eitorf
Agaven im Wald. Da muss schon zweimal hinschauen, wenn man im heimischen Wald auf Sukkulenten stößt – und das auch noch mitten im Winter. Doch des Rätsels Lösung ist einfach: hier hat jemand seinen Bioabfall abgeladen. Und darunter waren eben auch ausgemusterte Zimmerpflanzen.
In ländlichen Gegenden ist es durchaus üblich, dass man seine Gartenabfälle einfach in den Wald fährt – getreu nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht“. Und so sieht man insbesondere im Herbst reihenweise Autos mit vollbeladenen Anhängern oder Treckern in den Wald fahren, um den Hecken- und Gehölzschnitt dort abzuladen.
Gartenabfälle sind im Wald verboten
Doch eigentlich ist es verboten, seine Gartenabfälle – oder Zimmerpflanzen – im Wald zu entsorgen. Es ist sogar mit einem Bußgeld belegt, denn es ist kein Kavaliersdelikt. Die Abfälle können Krankheitserreger in sich tragen. Was noch schlimmer ist, ist die Tatsache, dass die heimischen Pflanzen den Nährstoffhaushalt des Waldes aus dem Gleichgewicht bringen. Das erläutert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
Zudem: Wenn Samen nicht heimischer Pflanzenarten im Wald austreiben, können sie lokale Pflanzen verdrängen und das gesamte Ökosystem beeinträchtigen. Was daraus werden kann, sieht man immer wieder an den sich in Deutschland ausbreitenden Neophyten wie Riesenbärenklau. Letzterer wurde einst als Futterpflanze nach Bayern geholt – jetzt wird er bekämpft.
Neophyten breiten sich aus
Das Gleiche gilt für das Indische Springkraut, das oftmals sogar die heimischen Brombeeren verdrängt. Es gelangte über die Anpflanzung in Garten als Zierpflanze in unser Ökosystem. Das Gleiche gilt für den alles überwuchernden Japanischen Knöterich, dem die Naturschutzverbände an der Sieg mit Hilfe von Beweidung versuchen, beizukommen. Immer mehr Lebewesen aus fremden Lebensräumen bürgern sich dauerhaft bei uns ein.
Das Bundesamt für Naturschutz geht davon aus, dass in Deutschland in den vergangenen 500 Jahren rund 800 gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten von Menschen eingeschleppt oder aktiv ausgesetzt wurden. Damit sich eben nicht die in Mexiko heimischen Agaven, die auch mit leichten Frösten zurecht kommen, hier ansiedeln, sollte man seine Gartenabfälle auf den Kompost oder in der Biotonne entsorgen. Wie hoch die Bußgelder für diejenigen ausfallen, die sich nicht daran halten, hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen werden bis zu 820 Euro fällig, in anderen Ländern geht es hoch bis zu 2.500 Euro.