Ganz Nordrhein-Westfalen gilt als Wolfsgebiet
Die Wölfe sind zurückgekehrt, nachdem sie lange als ausgestorben galten. Sie sind geschickte Jäger, die jedoch zwischen Wild und und Weidetieren nicht unterscheiden können. Sie jagen dort, wo sie sich den meisten Erfolg versprechen. Und das ist insbesondere auf Weiden der Fall, auf denen die Weidetiere zum einen nicht genug gesichert sind und zum anderen nicht weglaufen können.
Dadurch kommt es oftmals auch zum gefürchteten Surkilling-Effekt, bei dem der Wolf mehr Tiere tötet, als er fressen kann. Durch das panische Umherlaufen des auf der Weide eingeschlossenen Viehs, das keine Flucht-Möglichkeit hat, wird der Jagdtrieb des Wolfs immer wieder angestachelt. Wolfsgegner bringen dies gerne als Argument gegen den „brutalen“ Wolf, obwohl es damit nur seinem natürlichen Instinkt folgt.
Wolf als fester Bestandteil der Natur
Der Wolf war Jahrtausende fester Bestandteil der Natur auch in unserer Heimat. Ihm als gewissermaßen Erbvater verdanken die Menschen seitdem sie sesshaft wurden Nützliches wie Jagd- und Hütehunde, die in alten Zeiten bitter nötig waren. Dann wollte man ihn nicht mehr. Er wurde vor 180 Jahren ausgerottet. Doch die Natur setzt sich durch, wie der Umstand zeigt, dass auch andere Tiere wie Luchs, Graureiher, Biber und Lachs wieder zurückkehrten. Neu hinzugekommen ist zudem der Goldschakal, der aus Asien und dem Nahen Osten eingewandert ist, und dem Wolf ähnelt.
Doch die Abneigung insbesondere gegen den Wolf ist in unserer Heimat heute so groß wie damals, als der letzte Wolf in Deutschland erlegt wurde. Trotzdem ist er aus Polen wieder eingewandert. Die ersten Beobachtungen von neuen Wölfen auf deutschem Boden wurden in 1996 dokumentiert. Im Jahr 2000 kam der erste wildlebende Wolfsnachwuchs in der Muskauer Heide in Sachsen zur Welt. Von dort breitete er sich stetig aus und kam vermutlich 2019 im Rhein-Sieg-Kreis an.
Herdenschutz im Wolfsgebiet
Seit Mitte August 2025 gilt die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens als neue „Förderkulisse Herdenschutz“. Das bedeutet, dass alle Weidetierhalter von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung für den wolfsabweisenden Grundschutz beantragen können. Entschädigungen für wolfsbedingte Schäden mit Rissen von Haus- und Nutztieren wurden schon zuvor landesweit gewährt.
Allerdings wird mit Einführung des erweiterten Förderangebots nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutz Voraussetzung für deren Gewährung der Entschädigung. Dies gilt auch für die bisher ausgewiesenen „Pufferzonen“. Hier galt die Regelung bisher nur für ein ausgewiesenes Wolfsgebiet, wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima mitteilt (LANUK).

Förderung im Wolfsgebiet
In den bereits bestehenden Wolfsgebieten in NRW (Dümmer-Geest-Niederung, Eifel – Hohes Venn, Märkisches Sauerland, Oberbergisches Land, Oberer Arnsberger Wald, Senne – Eggegebirge, Westmünsterland) ist die geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen. Hier kann ein Schaden nur bei Vorhandensein eines Grundschutzes ausgeglichen werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Wolfsportal des LANUK.
Die Mindestanforderungen an einen wolfsabweisenden Grundschutz bleiben im Zuge der Anpassung der Förderrichtlinien unverändert. Der Grundschutz umfasst meist elektrische Zäune mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern, mindestens fünf Stromlitzen und einer Spannung von mindestens 3.500 bis 4.000 Volt. Das Ganze muss mit mindestens drei Erdspießen geerdet sein. Alternativ kann der Zaun mit einem Knotengeflecht verstärkt oder beim Neubau 30 Zentimeter tief in den Boden eingelassen werden.
Die Vorschriften im Wolfsgebiet
Eine tägliche Kontrolle des Zauns ist zur Sicherstellung des Grundschutzes unerlässlich. Weitere Informationen dazu und zur Beantragung von Herdenschutzmaßnahmen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden. Grundsätzlich gilt für alle Haus- und Nutztierrisse, dass eine Meldung ausschließlich an das LANUK innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme erfolgen muss: Telefon 02361-305-3322.
Außerhalb der Geschäftszeiten kann man sich an die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUK (Telefon 0201-714488) wenden. Fotos und Informationen können auch per E-Mail an wolf_nrw@lanuk.nrw.de gesandt werden. Danach findet eine Beprobung oder Dokumentation durch einen Luchs- oder Wolfsberater statt.
Zaun darf erst nach der Beratung aufgestellt werden
Jede Antragstellung für die Förderung des wolfsabweisenden Grundschutzes beginnt mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Danach werden Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme erstellt. Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden. Wichtig: Der Antrag für Präventionsmaßnahmen muss immer vor der der Umsetzung der Maßnahmen oder der Beschaffung der Materialien gestellt werden.
Wölfe bewegen sich häufig im geschnürten Trab, einer energiesparenden Gangart, bei der die etwas kleineren Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten gesetzt werden. Das ist ein klares Zeichen für eine Wolfsspur. Wölfe haben fünf Zehen an den Vorderpfoten und vier Zehen an den Hinterpfoten, wobei immer nur vier Zehen und der Ballen bei den Pfotenabdrücken zu erkennen sind.
Wolfsgebiet: welche Spuren weisen auf den Wolf hin
Der bloße Fund einzelner Trittsiegel ermöglicht aufgrund der großen Ähnlichkeit mit Pfotenabdrücken großer Hunde keine belastbare Aussage darüber, um welchen es sich handelt. Insbesondere auf weichem bis matschigem Untergrund verrutscht die Pfote und sinkt tief ein. Unter diesen Bedingungen können Trittsiegel von großen Hunden noch schlechter von denen der Wölfe unterschieden werden.
Auch Hunde können bei der Fortbewegung die Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten legen, wobei ihre Spuren im Verlauf meist ungenauer und unregelmäßiger erscheinen. Daher müssen Spuren von Wölfen nach den bundesweiten Monitoringstandards bei Einhaltung weiterer Bedingungen wie klar zu erkennende Krallen mindestens über hundert Meter nachverfolgbar und dokumentierbar sein, um als bestätigter Hinweis zu gelten.
Hund und Wolf ähneln sich
Sollte der Untergrund matschig oder von Schnee bedeckt sein, muss eine solche Spur über eine deutlich weitere Distanz nachzuverfolgen sein, um als bestätigter Hinweis gewertet werden zu können. Um beim Fund von einer einzelnen Spur einen ausgewachsenen Wolf identifizieren zu können, sollten die einzelnen Abdrücke der etwas größeren Vorderpfoten nicht kleiner als 8,5 Zentimeter (ohne Krallen) in der Länge und sechs Zentimeter in der Breite sein.
Die Wahrscheinlichkeit, Spuren einzelner junger und nicht ausgewachsener Wölfe außerhalb bestehender Territorien zu finden, ist indes gering. Bei der Meldung von potenziellen Wolfsspuren ist es sinnvoll, einen Maßstab oder einen genormten Gegenstand beim Fotografieren neben die Trittsiegel zu legen. Wichtig ist dabei der Abstand, um die Spuren nicht zu verwischen.

Merkmale am Tierkadaver
Beim Fund von Haus- und Nutztierrissen sowie toten Wildtieren können Merkmale am Tierkadaver und in der näheren Umgebung erste Hinweise auf die Todesursache oder den Verursacher liefern. Nicht jedes tot aufgefundene Tier muss nämlich von einem Beutegreifer gerissen worden sein. Natürliche Todesursachen oder verunfallte Tiere sind weitaus häufiger, wie der LANUK mitteilt.
Wölfe töten größere Beutetiere typischerweise mit einem gezielten Kehlbiss. Neben den nicht immer gut erkennbaren Perforationen (Löchern) in der Kehlregion kann aus den Nasenlöchern und dem Maul ausgetretenes, häufig „schaumiges“ Blut ebenfalls auf einen Kehlbiss hinweisen. Weitere Verletzungen an einem Kadaver, etwa im Bereich der Flanken, Keulen und Läufe, sind nicht auszuschließen.
Wölfe fressen die Innereien
Wölfe fressen die Innereien und das Muskelfleisch bevorzugt. Daher ist bei durch einen Wolf gerissenen Tieren in der Regel ein geöffneter Bauchraum vorzufinden. Der (ungeöffnete) Pansen befindet sich meist neben dem Kadaver oder in der unmittelbaren Umgebung. Oft ist zudem eine Schleif- oder Kampfspur vorzufinden.
Hunde sind meist weniger geübt und beißen dem flüchtenden Tier in die Läufe, Keulen, Flanken und den Bauch. Weitere Verletzungen ergeben sich durch das für Hunde typische Schütteln sowie durch ungezielte Bisse in Nacken und im Hals-, Ohren- und Kopfbereich. Allerdings gibt es auch unter Hunden geübte Individuen, die ein Tier mit einem gezielten Kehlbiss töten können. Am Tierkörper finden sich häufig aber oberflächliche Krallenspuren.
Hunde und Füchse töten auch im Wolfsgebiet
Füchse trennen häufig den Kopf ab, auch andere fehlende Körperteile können ein Hinweis auf einen Fuchs sein sein. Vom Rotfuchs gerissene Beutetiere weisen häufig viele tiefe, kleine Bissstellen im Bereich des Bauches, der Flanken, der Läufe und des Halses auf. Allerdings können auch andere Tiere sich später am Kadaver zu schaffen machen, so dass sich das Erscheinungsbild verändert. So können etwa fehlende Augen oder herausgerupftes Fell auf diverse Vogelarten zurückzuführen sein.
Fehlende Körperteile können durch den Fuchs verschleppt worden sein. Sollten hingegen kleine Tierarten wie beispielsweise Hasenartige von einem Wolf gefressen werden, ist es wahrscheinlich, dass wenig bis nichts vom Kadaver übrig bleibt. Kleinere Beutetiere werden vom Wolf durch einen Biss über den Rücken getötet und im Ganzen verschleppt.
Die Meldung sollte schnell erfolgen
Die Meldung potenzieller Hinweise auf einen Wolf sollte möglichst schnell unter Angabe aller erforderlichen Informationen per E-Mail, mittels digitalem Meldeformular oder gegebenenfalls auch telefonisch (ausschließlich bei Haus-/Nutztierschäden sowie toten/ verletzten Wölfen) an das LANUK erfolgen. Alle Kontaktmöglichkeiten sind auf der Startseite des Wolfportals des LANUK zu finden.
Letztlich hat der Weidetierhalter es in der Hand, durch wolfsabweisende Zäune seine Tiere zu schützen. Bei allen aktuellen Rissen in näherer Umgebung war der Grundschutz nicht verhanden oder nicht erforderlich (etwa bei Großsäugern). Zuletzt gab es zwei Risse im Juli dieses Jahres von Dammwild im Juli im Raum Hennef. Dort wie bei drei Rissen von Dammwild und einem Kalb in Hennef und Königswinter war kein Grundschutz vorhanden, bei einem verletzten Pferd in Marienheide war er nicht erforderlich.
Verdacht auf einen Wolfsriss
Wenn ein Haus-/Nutztierschaden mit Verdacht auf Verursachung durch den Wolf dem LANUK offiziell gemeldet wurde, werden sofort die weiteren Schritte eingeleitet. Die Begutachtung durch das LANUK kann eine pathologische Untersuchung durch ein Veterinäruntersuchungsamt indes nicht ersetzen.
Weitere Informationen zur pathologischen Untersuchung von Tierkörpern sind bei dem jeweils zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt zu finden. Weitere Informationen zur Biologie der Wölfe sind im Wolfportal des LANUK und auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu finden.









