Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. Das Urteil wird in Tierschutzkreisen dsikutiert. Auch im Rheinland gibt es mehrere Wolfsrudel.
Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Das teilt der Deutsche Jagdverband (DJV) mit. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der DJV begrüßt dieses Urteil.
Einzelfall ist wichtig
Allerdings betont der DJV, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. „So erfreulich es auch für den Schützen ist, ist es dennoch wichtig, dass auch der Gesetzgeber klarstellt, dass das Eigentum am Hund das Interesse am Artenschutz überwiegt“ so Dammann-Tamke weiter. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.
Tierfreunde sehen Urteil kritisch
Tiefreunde sehen das Urteil kritisch. Tiere, die Wald leben, würden sich verteidigen. Wenn nun Menschen in deren Reviere eindrängen, dann könnten solche Vorfälle passieren. Der Wolf müsse eine Chance bekommen, sich sichere Reviere zu suchen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sprach sich in einem Interview mit der Kölnischen Rundschau dafür aus, den Abschuss einzelner Wölfe in den Regionen zu erlauben, wo bereits viele von ihnen leben. Der gute Erhaltungszustand beim Wolf sei in einigen Bundesländern erreicht. Im Jahr 2019, so die Minsterin in dem Interview, hätte es durch Wolfsrisse 3000 tote oder verletzte Nutztiere gegeben.
Das obige Bild eines Wolfes des Fotografen Rolfes wurde uns vom Deutschen Jagdverband zur Verfügung gestellt.
3 Antworten
Leider wurde hier wieder gegen Artenschutz und Tierschutz geurteilt. Das Herr Damman-Tamke, bekannt als Wolfskritiker und Vertreter der Jagd für seinen Jagdtouristen plädiert ist klar.
Ein einzelner Wolf würde sich nie gegen eine Hundemeute stellen, sondern sofort die Flucht ergreifen . Das wird Ihnen jeder Wilfsfachmann bestätigen.
Aber solange solch Vorgang als Bagatelle und Sache verhandelt wird, zudem Jagdkumpel dies bestätigen, wird der illegale Abschuss weitergehen.
Der Jagdtourismus bringt der Zunft ja viel Geld ein. Und da hält die Zunft zusammen. Nach der Verhandlung trifft man sich dann zum Schüsseltreiben und feiert mit Politik und Justiz selbst.
Ein trauriger Tag für den Arten und Naturschutz.
Finde das auch eigenartig und zweifelhaft. Ein Wolf verteidigt sich gegen eine Meute Jagdhunde. Verletzte Hunde. Wolf in die Enge getrieben.
Abzug oder Rückzug der Jagdhunde wäre sicher besser gewesen. So hätte der Wolf verschwinden können.
Aber so ueberhebliche arrogante Minister -innen, denen ist dich alles wurscht was noch kriecht und stirbt.
Licht ins Dunkle? na ja,schwer neblig offensichtlich.