Tote Hunde auf dem Friedhof

Friedhof

Am Rand der Kölner Stadtteiles Zündorf befindet sich ein ehemaliger jüdischer Friedhof. Er wurde im Jahr 1923 angelegt. MItbürger jüdischen Glaubens aus Zündorf, Wahn und Porz sollten dort ihre letzte Ruhestätte finden. Über die Geschichte dieses Platzes informiert der Landschaftsverband Rheinland auf seiner Internetseite kuladig.de. Dort ist zu lesen: Am 20. April 1920 bewilligte die Verbandsgemeinde Wahn und am 27. Juni 1920 der Porzer Gemeinderat jeweils 1000 Reichsmark für die Anlage eines jüdischen Friedhofs, der den heutigen Standort mit der Entscheidung in der Wahner Gemeideratssitzung vom 18. Juni 1923 erhielt. Danach begannen die ersten Bestattungen, bis am 27. Februar 1942 die letzte Beisetzung (Albert Salomon) erfolgte.
Am 19. November 1942 löschte das Amtsgericht Köln die Synagogengemeinde im Vereinsregister, am 16. Dezember 1942 wurde der Friedhof zwangsweise zum Verkauf angeboten. Am 23. März 1944 ging der Friedhof zum Preis von 750,80 Reichsmark in den Besitz der Gemeinde Porz über.

Letzte Beisetzung im Jahr 1942

Jüdischer Friedhof
Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof. (Foto: Lindemann)

Nach dem Zweiten Weltkrieg pflegte die Stadt Porz den Friedhof, der 1960 im Eigentum der Synagogengemeinde Köln war, Bestattungen erfolgten nicht mehr. Das Grundstück insgesamt umfasste 3.754 Quadratmeter, die eigentliche Friedhofsfläche 412 Quadratmeter. 1960 wurde ein Zaun mit Tor angelegt, der heute nicht mehr erhalten ist – so der LVR auf der Webseite. Das Objekt „ehemaliger Jüdischer Friedhof Zündorf, Gartenweg o. Nr.“ ist heute ein eingetragenes Baudenkmal (Kölner Denkmalliste, Stand: 16. August 2012, Nr. 5576).

Umzäunung nicht mehr vorhanden

Jüdischer Friedhof
Frei zugänglich ist der jüdische Friedhof in Köln-Zündorf. (Foto: Lindemann)

Heute ist der Friedhof nicht mehr eingezäunt. Er kann jederzeit betreten werden. Selten sieht man noch jüdische Mitbürger, die dort beten und Kerzen aufstellen. Eine andere unerfreuliche Entwicklung gab es jedoch: Eine Zeit lang sollen dort von geistig Verwirrten schwarzen Messen in der Nacht abgehalten worden sein. Das hat nun jedoch eine Ende.

Hunde heimlich vergraben

Hundefriedhof
Das heimliche Grab eines Hundes auf dem jüdischen Fredhof. (Foto: Lindemann)

Eine Entdeckung machten nun jedoch Spaziergänger. Das Grab eines toten Tieres am Gelände des Friedhofes. Da der Leichnam nicht tief genug vergraben war, buddelten andere Tiere den in eine Decke gehüllten Körper aus. Er liegt nun neben der Stelle, an dem ihn seine Besitzer heimlich vergraben hatten. So etwas ist verboten. Auf öffentlichen Grundstücken dürfen keine Tiere beerdigt werden. Man macht sich sogar strafbar.

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