Polizei stürmte Drogen-Wohnung

Cannabispflanze (Foto: Inga Sprünken)

Es hätte einer Szene aus einem Fernseh-Krimi entstammen können: Polizeibeamte stürmten im vergangenen Jahr die Wohnung eines Ehepaars, indem sie die Tür eintraten. Dort entdeckten sie 73 Gramm Amphetamin in einer Tupper-Dose auf dem Balkon. Bei einer zweiten Durchsuchung zwei Monate später wurden weitere 7,2 Gramm Marihuana sicher gestellt. Laut der Angeklagten seien diese allerdings zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Weitere Aussagen verweigerte die 51-Jährige, die sich ebenso wie ihr 54-jähriger Ehemann jetzt wegen unerlaubten Handeltreibens und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Amtsgericht in Siegburg verantworten musste.

Die Wohnung war als Drogenumschlagplatz bekannt

Das Ehepaar soll in seiner Troisdorfer Wohnung zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 mit Amphetamin und Marihuana gehandelt haben, um aus dem Verkaufserlös seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wie es in der Anklageschrift heißt. „Die Anschrift ist als Drogenumschlagplatz bekannt“, sagte einer der beiden Polizeibeamten, die von dem Amtsrichter als Zeugen befragt wurden. Zwischen einer Geldstrafe wegen Drogenbesitzes und einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr aufwärts wegen Drogenhandels können laut der Staatsanwältin für die Taten verhängt werden – je nachdem, was sich beweisen lässt. Die Beweislage ist jedoch nicht so einfach, da die vier befragten Zeugen – allesamt aus der Szene – unisono behaupteten, die Drogen, die Zivilbeamte bei ihnen einige Zeit nach Verlassen des Hauses gefunden hatten, woanders gekauft zu haben.

Amphetamine (Foto Pixabay)

Während sich das von seinen Anwälten vertretene Ehepaar in Schweigen hüllte, verstrickte sich allerdings einer der Zeugen in Widersprüche. Das ging soweit, dass die Staatsanwältin ihm ein Verfahren wegen Falschaussage androhte. Denn der 32-Jährige behauptete trotz fünffacher Nachfrage durch den Richter, nicht vor dem Zugriff schon einmal in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl die Polizeibeamten dies bei ihrer Observation dokumentiert hatten. Das erste Mal hatte dem Drogenkauf, das zweite Mal der Warnung der Angeklagten gedient. Einige Zeit nach Verlassen des Hauses war dieser Zeuge von der Polizei durchsucht worden, bei ihm wurden Drogen entdeckt. Kurze Zeit später erschien er erneut vor dem Haus, um die mutmaßlichen Drogenhändler zu warnen. Als er hineingegangen war, griffen die Beamten wegen „Gefahr in Verzuges“ zu.

Polizei im Einsatz. (Foto: Inga Sprünken)

Bei allen Zeugen wurden Drogen gefunden

Die Polizei hatte bereits seit Dezember 2020 regelmäßig Personen aus der Drogen-Szene in das Haus ein- und ausgehen sehen und bei Dreien im Anschluss auch Drogen gefunden. Während des Polizei-Zugriffs waren neben dem Ehepaar drei Männer in der Wohnung angetroffen worden. Man habe sich in der Corona-Zeit privat auf ein Bierchen treffen wolle, ließen alle verlautbaren, obwohl sie altersmäßig nicht zu dem Ehepaar passten. Sie waren um die 30 Jahre alt. Woher sie die Angeklagten kannten, wurde jeweils diffus beantwortet. In zwei weiteren Verhandlungstagen im Mai und Juni sollen nun weitere, an der Durchsuchung beteiligte Polizeibeamte – einer mit einem Drogensuchhund – und Zeugen aus dem Drogen-Milieu befragt werden.

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