Kein gleiches Recht für alle

Baumfällung

“Ich bin ein engagierter Naturfreund”, so der Zündorfer Bürger, dessen Name der Redaktion bekannt ist. Er sei entsetzt, wie “mit der Brechstange in unserer Umwelt gewütet wird.” Es geht ihm dabei um die “rücksichtslose Fällung und Beschneidung von Bäumen.” Deshalb hatte er sich mit einer Mail an die Stadt gewendet. Mit der Antwort der Behörde zeigte er sich nicht zufrieden. “Ich wäre rausgeworfen worden, wenn ich so unsere Kunden behandelt hätte.”

Ökofrevel
Wie ein Zahnstocher steht dieser Baum verlassen in der Landschaft. (Foto: Lindemann)

Der Zündorfer war verwundert, als er beim abendlichen Spaziergang plötzlich auf dem Gelände der Grundschule Irisweg (GGS) einen nackten Baumstumpf entdeckte. “Ich kenne diesen Baum schon seit Jahrzehnten. Ein munteres Eichhörnchen klettert ab und zu durch die Äste, auch einen seltenen Buntspecht habe ich dort schon entdeckt”, berichtet er. Deshalb schrieb der Bürger an die Stadt. Er fragte, warum die Fällung überhaupt nötig gewesen sei. Die Stadt beantwortete seine Anfrage “höchst unbefriedigend.” In der Antwort stand: “Der Baum auf der Fläche der GGS  in Zündorf musste gefällt werden, da er stark abgängig und somit nicht mehr verkehrssicher war.”

Zahnstocher für Riesen

Baumschnitt
An der Grundschule Irisweg steht dieser “Zahnstocher für Riesen” als Solitär. (Foto: Lindemann)

In der weiteren Erläuterung stand, dass der Baumstumpf in einigen Tagen in einem zweiten Arbeitsgang entfernt würde. Ob es eine Ersatzpflanzung gebe, wusste der Sachbearbeiter nicht. Was das Thema Ersatzpflanzungen angehe, könne er “nicht weiterhelfen,” da er in diesem “Thema nicht involviert” sei. Er könne nur sagen, dass die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäumen an Schulen voraussichtlich in der nächsten Pflanzperiode (Herbst) und falls es möglich, auch an der gleichen Stelle von den gefällten Bäumen, stattfinden sollten. Wo genau an dieser Schule neu gepflanzt werde, wisse er nicht. Man könne jedoch  davon ausgehen, dass in diesem Fall der neue Baum nicht an derselben Stelle gepflanzt werde, da er zu nahe an der Mauer gestanden habe und es deswegen auf Dauer zu Problemen kommen werde.

“Für mich ist das eine typische Verwaltungsantwort”, so der Bürger. Man sollte davon ausgehen, dass derjenige, der den Baum fällt, dafür die Verantwortung übernimmt, dass ein neuer Baum gepflanzt wird. Das sei in dieser Antwort aber nicht zu erkennen gewesen. Jeder Bürger, der in seinem Garten einen großen Laubbaum fälle, müsse eine Ersatzpflanzung vornehmen. Der neue Standort, müsse der Stadt auch mitgeteilt werden. “Für die Stadt, gilt diese Regel wohl nicht”, so der Zündorfer über die ausweichende Antwort, nach der Fällung an der Schule. Gebe kein “gleiches Recht für alle”?

Obstbaum wurde enthauptet

Baumfrevel
Dem Obstbaum wurde seine Krone genommen. (Foto: Lindemann)

Ein weiteres Beispiel für dieses “Hin-und-Her-Schieben von Verantwortlichkeiten”, hat er nur wenige Meter von der Schule entfernt entdeckt. Dort wurden “Obstbäume regelrecht enthauptet”. Nach dem Beschnitt fehlte die komplette Krone, auch hier blieb nur ein “Zahnstocher” übrig. Die Stadt fühlte sich nicht verantwortlich, da die Bäume auf einer Ausgleichsfläche stünden. Man riet dem Bürger, bei der Naturschutzorganisation NABU nachzufragen. Dort wusste man aber nichts von der Fläche, so die telefonische Auskunft. “Ich bin gespannt, wie die Sache jetzt weitergeht”, so der Zündorfer. Die Redaktion wird über den weiteren Verlauf dieser Fällungen beziehungsweise Rückschnitte berichten. Über weitere Hinweise von Bürgern freuen wir uns.

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